Kinderdorfhaus "Pflegenest"
Kinder, deren Familien Hilfe zur Erziehung auf der Grundlage des SGB VIII gewährt wird und durch hohe Problembelastung in der Herkunftsfamilie von vielfältigen tiefgreifenden Entwicklungsverzögerungen bzw. – Störungen bedroht sind. Rechtsgrundlage hierfür sind §27i.V.m. §§34, § 35a und § 41 des SGBVIII
Mädchen und Jungen im Alter von 5-18 Jahren, davon integrativ 2 Plätze für Kinder auf der Rechtsgrundlage §35a (Autismus-Spektrum-Störung)
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche aus erheblich problembelasteten Familien, die auf Grund der Beeinträchtigungen Auffälligkeiten im sozialen, emotionalen und geistig-intellektuellen Bereich aufweisen oder vor diesen bewahrt werden müssen. Die individuelle Problematik sollte auch zum aktuellen, sozialen System der Gruppe passen. Eine Rückführung in die Herkunftsfamilie wird angestrebt. Das Angebot gilt besonders für Kinder und Jugendliche, für die ein familiärer Erziehungskontext als die geeignetste Fremdunterbringung angesehen wird.
Verdacht auf Suchtproblematik, akute und latente Suizidgefahr, schwere Persönlichkeitsstörungen, die auf Grund ihrer Ausprägung in entsprechenden Einrichtungen betreut werden sollten, sowie stärkere körperlich aggressive Tendenzen gegenüber der eigenen Person oder den Betreuern können ein Ausschlußkriterium sein.
Nach telefonischem Erstkontakt findet ein persönliches Kennenlerngespräch meistens im Kinderdorfhaus oder nach Absprache im zuständigen Jugendamt statt, damit für alle Beteiligten ein erstes Bild von der Einrichtung und den derzeitigen Bewohnern sowie den anwesenden Mitarbeitern vermittelt werden kann.
Aufnahmegespräche werden grundsätzlich von Frau Fried als Leiterin der Einrichtung geführt. Diese Gespräche sollen zunächst die Erwartungen der Betroffenen klären, um gemeinsam überprüfen zu können, wo Ressourcen bei dem Kind liegen und, in wieweit wir diese bei uns ausbauen können. Wichtig dafür sind Unterlagen zum Lebenslauf, zur Gesundheit und eventuelle Therapieansätze, welche eine Anamnese und daraus folgend eine Konzepterarbeitung ermöglichen.
Bis zur endgültigen Entscheidung gibt es für alle Beteiligten die Möglichkeit einer Bedenkzeit und bei Wunsch auch ein Probewohnen. Die zukünftig zu besuchende Schule wird mit den Beteiligten festgelegt, der Erstkontakt des Kindes mit der Schule erfolgt gemeinsam mit einem Pädagogen.
Dem aufzunehmenden Kind wird eine Willkommensmappe überreicht, in der ihm unter anderem Informationen über seine Rechte, die Hausordnung und die Belehrungen, welche in der Einrichtung erfolgen, überreicht werden.
Das Kinderdorfhaus verfolgt einen Ganzheitlichen Ansatz und bietet Angebote zur individuellen Förderung in allen Bereichen, auch durch Kooperation mit adäquaten Institutionen, an.
Die Einbindung des Einzelnen in die vorgefundene familienähnliche Konstellation ist ein zentrales Element.
Da in der Einrichtung Kinder im Alter von 5 bis 18 Jahren leben, ergeben sich vielfältige Situationen zur Schulung unterschiedlichster Kompetenzen, die auch im Alltag einer Familie eine Rolle spielen. Es können im Spiel mit den Jüngeren Defizite aus der eigenen Kindheit aufgearbeitet und parallel neue Kompetenzen erlernt und entwickelt werden.
Wir arbeiten grundsätzlich Ressourcen- und Lösungsorientiert.
In der Integrationsphase und zur Erstellung eines individuellen Erziehungsplanes werden interne Beobachtungen unter Einbeziehung vorhandener Stellungnahmen, Empfehlungen und Berichte vorangegangener Maßnahmen / Träger ausgewertet und zusammengefasst.
Die internen Beobachtungen ermöglichen zudem eine Einschätzung der vorhandenen lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten in Bezug auf die bestmögliche Integration in die neue Situation. Jedes Kind soll, gemäß seiner individuellen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Bedürfnisse, gefördert werden.
Die individuelle Förderung des Einzelnen in den unterschiedlichen Lebensbereichen gehört zu den methodischen Grundlagen unserer Arbeit. Dies beinhaltet einen intensiven Bindungs- und Beziehungsaufbau, themenzentrierte Einzelgespräche, Hausaufgabenbetreuung, soziale Integration ins Lebensumfeld und gezielte, schrittweise Verselbstständigung in lebenspraktischen Bereichen.
Auch die Tierhaltung (Hund, Katze,) und die Selbstversorgung aus dem eigenen Garten bei gemeinsamem Anbau, Ernte und Verarbeitung, tragen in wesentlichen Bereichen zur Persönlichkeitsentwicklung bei.
Der Umgang miteinander und untereinander ist geprägt durch unterschiedliche Ausgangssituationen und bietet ein vielfaches Spektrum zum Erlernen von zwischenmenschlichen Interaktionen.
Die Vorbildwirkung des Pädagogen, sein Feingefühl im Umgang mit dem Einzelnen, seine fachliche Kompetenz und freundliche Zugewandtheit stehen dabei im Mittelpunkt
Elternkontakte werden unter dem Aspekt der bestmöglichen Rückführung reflektiert. Besuche der Eltern finden, um das Haus als geschütztes Lebensumfeld zu erhalten, nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Jugendamt in der Einrichtung statt.
Es werden alltagspädagogische Leistungen geboten (Lern- und Übungsfeld für die Gestaltung eines eigenständigen Lebens), sozialpädagogisches Handeln (zielgerichtetes und strukturiertes Handeln mit dem Einzelnen in der Gruppen, auch Ansätzen aus der Lern- und Verhaltenstheorie, dem Situationsansatz sowie der Lebensfeld- und Gemeinwesenorientiertheit), therapeutische Leistungen in Form von Kunsttherapie (beeinflusst von Jung, Kramer), sowie Förderung, Begleitung und Unterstützung bei Kindergarten, Schule und Lebensumfeldbewältigung.
Zur Erweiterung der sozialen Kompetenzen wird angestrebt, dass die Kinder und Jugendlichen altersgerecht in Sportvereine integriert werden. Beispiele sind Fußball, Bogenschießen und Jiu-Jitsu.